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    Barrierefreiheit

    Erklärung zur Barrierefreiheit

    Aktueller Prüfstand statt pauschalem Konformitätsversprechen

    VoxDrop orientiert seine Weboberfläche an WCAG 2.2 auf Stufe AA sowie an den einschlägigen Anforderungen von BITV 2.0 und EN 301 549. Diese Seite trennt bestätigte technische Prüfungen von noch ausstehenden manuellen Tests.

    Erstellt: Januar 2026Aktualisiert: 1. November 2026

    Ziel

    WCAG 2.2 AA als Entwicklungs- und Prüfrichtung.

    Aktueller Status

    Technisch verbessert; keine vollständige Konformität festgestellt.

    Letzte Prüfung

    30. Oktober 2026, automatisierte Prüfung des gebauten Stands und Durchläufe im Browser vor der Veröffentlichung.

    Stand der Konformität

    Für VoxDrop wurde bislang keine vollständige Konformität mit WCAG 2.2 AA, BITV 2.0 oder EN 301 549 festgestellt. Automatische Werkzeuge und Browserprüfungen decken wichtige Fehler auf, ersetzen aber keine vollständige manuelle Prüfung.

    Automatisiert und im Browser bestätigt

    Seit der Prüfung vom 13. Juli 2026 sind Startseite, Behördenseite, Navigation und das Hochladen neu gebaut worden. Zuletzt wurden am 30. Oktober 2026 vor der Veröffentlichung 19 Routen in 6 Zuständen des gebauten Stands automatisiert geprüft und Abläufe angemeldeter Nutzer bei 390 und 1440 Pixel Breite im Browser durchlaufen.

    • Die Seitensprache ist als Deutsch ausgezeichnet.
    • Jede angebotene Seite besitzt genau eine Hauptüberschrift und eine Hauptregion, und ein Sprunglink führt direkt zum Hauptinhalt. Eine automatisierte Prüfung des gebauten Stands misst das an jeder angebotenen Route.
    • Die automatisierte Prüfung mit axe-core läuft über alle angebotenen Seiten und über die Zustände der Werkzeugseiten (Datei gewählt, Verarbeitung läuft, Ergebnis, Fehler). Neue schwerwiegende oder kritische Befunde lassen die Prüfung scheitern.
    • Das Modulmenü meldet seinen geöffneten Zustand und lässt sich mit Eingabetaste und Escape bedienen.
    • Das Beispiel auf der Startseite ist eine statische Gegenüberstellung. Das Organigramm trägt eine Textalternative und steht zusätzlich als Text daneben.
    • Fortschritt, Fehler und fertige Ergebnisse der zentralen Upload-Flows werden für Screenreader angekündigt.

    Manuelle Prüfung offen

    Diese Prüfungen dürfen erst nach einem echten Durchlauf als bestanden bezeichnet werden.

    • Ausstehend: Kompletter Upload-bis-Download-Durchlauf mit NVDA und Firefox auf Windows
    • Ausstehend: Kompletter Upload-bis-Download-Durchlauf mit JAWS und Chrome auf Windows
    • Ausstehend: Kompletter Upload-bis-Download-Durchlauf mit VoiceOver und Safari auf macOS und iOS
    • Ausstehend: Vergrößerung auf 200 und 400 Prozent in allen Werkzeugen
    • Ausstehend: Kontraste aller interaktiven Zustände, einschließlich Fehler-, Hover- und Fokuszuständen
    • Ausstehend: Nutzertest mit blinden Menschen, die Screenreader im Alltag verwenden

    Bekannte Einschränkungen

    Manuelle Screenreader-Abnahme

    Einschränkung: Die technische Prüfung ersetzt noch keinen vollständigen Test mit NVDA, JAWS, VoiceOver und blinden Testpersonen.

    Aktueller Umgang: Die wichtigsten Abläufe sind semantisch und per Tastatur nutzbar; Rückmeldungen werden priorisiert bearbeitet.

    Automatisch erzeugte Dokumente

    Einschränkung: Ein erzeugtes barrierefreies Dokument kann fachliche oder strukturelle Fehler enthalten.

    Aktueller Umgang: Vor der Veröffentlichung müssen Dokument und Prüfbericht durch einen Menschen kontrolliert werden.

    Feedback und Kontakt

    Wenn Sie eine Barriere finden, nennen Sie uns bitte die Seite, den verwendeten Browser und – falls möglich – Ihren Screenreader. Wir bestätigen den Eingang und melden uns in der Regel innerhalb von zwei Wochen.

    barrierefreiheit@voxdrop.live

    Schlichtung und Durchsetzung

    Wenn eine Meldung nicht zufriedenstellend beantwortet wird, können die jeweils zuständigen öffentlichen Schlichtungs- oder Durchsetzungsstellen unterstützen. Für Angebote des Bundes informiert die Bundesfachstelle Barrierefreiheit über das Verfahren.

    Informationen zur Schlichtungsstelle
    Dokument-ID: A11Y-2026-001 · Stand: 1. November 2026